Für einen Staatsbürgerschaftsnachweis sind mitzubringen:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde des Ansuchenden
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters (bei unehelichem Kind den Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter)
Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises sind grundsätzlich keine Dokumente vorzulegen, wenn für eine Person, die
- bis zum 30. Juni 1966 in Melk geboren ist oder
- ab dem 01. Juli 1966 in Österreich geboren ist und die Mutter im Zeitpunkt der Geburt den Hauptwohnsitz in Melk, Zelking-Matzleinsdorf, Schönbühel-Aggsbach oder im Ausland hatte,
unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises ein Staatsbürgerschaftsnachweis beantragt wird.
Für alle übrigen Personen benötigen wir folgende Dokumente:
- Geburtsurkunde
- Gültiger amtlicher Lichtbildausweis
- Nachweis über den Erwerb der Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern/eines Elternteiles, Verleihungsbescheid, ev. Evidenzauskunft aus der zuständigen Staatsbürgerschaftsevidenz)
- Heiratsurkunde bzw. Partnerschaftsurkunde als Nachweis des aktuellen Familiennamens
- Nachweise über die Führung akademischer Grade oder einer Standesbezeichnung (Qualifikationsbezeichnung)
Um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, ist eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme ratsam - insbesondere dann, wenn Sie nicht in Melk, Zelking-Matzleinsdorf oder Schönbühel-Aggsbach geboren sind oder Ihre Mutter im Zeitpunkt der Geburt in den genannten Gemeinden nicht den Hauptwohnsitz hatte.