Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen oder direkt bei der Aufnahme im Krankenhaus abzugeben, sofern sie nicht im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind):
- Geburtsurkunde beider Elternteile
- Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
- Heiratsurkunde der Eltern
- Meldenachweise beider Elternteile (nur bei Wohnsitz im Ausland erforderlich)
- allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe inkl. Rechtskraft)
- Bei Personen fremder Staatsangehörigkeit sind Reisepass und ins Deutsche übersetzte Urkunden erforderlich
Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet oder ist persönlich im Standesamt abzugeben.