Bis zu 85 Kinder verbringen täglich ihren Nachmittag in den Räumen der Volksschule. Die Kinder spielen, basteln, singen und machen ihre Hausaufgaben. Für nähere Informationen steht Ihnen Maximilian Köninger unter den Telefonnummern +43 676 844715-6813 oder +43 676 844715-6814 gerne zur Verfügung.
Monatliche Gebühr:
Tarifvariante 1
- Tägliche Anwesenheit bis maximal 13:00 Uhr: 60 Euro
Tarifvariante 2
- 1 Betreuungstag pro Woche: 60 Euro
- 2 Betreuungstage pro Woche: 70 Euro
- 3 Betreuungstage pro Woche: 88 Euro
- 4 Betreuungstage pro Woche: 103 Euro
- 5 Betreuungstage pro Woche: 123 Euro
Die Tarifvariante 1 beginnt an Schultagen von Montag-Freitag vom Unterrichtsende bis max. 13.00 Uhr. Die Tarifvariante 2 beginnt an Schultagen mit Unterrichtsende des Kindes, von Montag bis Donnerstag bis max. 17.00 Uhr und Freitag bis max. 15.00 Uhr.
Sie können sich monatlich für eine Tarifvariante Ihrer Wahl entscheiden, müssen jedoch den Bedarf einen Monat (bis zum 15.) im Vorhinein bekanntgeben (Beispiel: Für das Betreuungsmonat Mai muss die Anmeldung mit Angabe der gewünschten Tarifvariante bis 15. April abgegeben werden). Unabhängig von Tarifvariante 1 oder Tarifvariante 2 muss die Angabe der konkreten Wochentage, bei denen eine Betreuungsleistung gewünscht wird, jeweils in der Vorwoche gemeinsam mit der Essensanmeldung erfolgen. Der Elternbeitrag ist ein Monatsbeitrag, der aufgrund der unterfertigten Anmeldung monatlich, bei der Tarifvariante 1 unabhängig von der Anzahl der Tage und bei der Tarifvariante 2 unabhängig von der Abholzeit, verrechnet wird.
Eine Reduzierung des Beitrages bei Fernbleiben, Ferien, Feiertagen, Krankheit etc. ist nicht möglich. Eine Gutschrift von nicht verwendeten Tagen ist nicht möglich. Die Verrechnung erfolgt zum 15. des Monats mittels Bankeinzug durch die Stadtgemeinde Melk und die Beträge werden jährlich nach dem VPI 2023 wertgesichert.
Haben Sie sich in einem Monat für die Tarifvariante 2 entschieden und benötigen aus wichtigen Gründen zusätzliche Betreuungstage, welche über die Anzahl der angemeldeten Betreuungstage pro Monat hinausgehen, ist dies nur möglich, wenn es die Betreuungskapazität durch unser Personal zulässt. Solche Tage werden mit € 10,00 pro Tag nachverrechnet.
Mittagessen:
Förderungen:
Nimmt ihr Kind die Nachmittagsbetreuung in Anspruch, so wird bereits ab dem 1. Kind eine Förderung in der Höhe von 25 Prozent gewährt, wenn das steuerpflichtige Familieneinkommen in jenem Kalenderjahr, in das der Beginn des betreffenden Volksschul-Betreuungsjahres fällt, die Obergrenze von € 65.000,- nicht übersteigt. Die Anträge für diese Förderung können am Schuljahresende– jedoch bis spätestens 31. Dezember des abgelaufenen Schuljahres – bei der Gemeinde eingebracht werden. Ein Nachweis kann verlangt werden.
Beschlossen durch den Gemeinderat am 27.05.2025